Mietbedingungen für Leihbögen

 

  1. Der Mietbogen wird für einen festgelegten Mietzeitraum gemietet.
  2. Der Mieter hat im Mietzeitraum die Möglichkeit kostenlos die Wurfarme zu wechseln (bei Schraubwurfarmen, wenn nicht anders vereinbart). Bei ILF Wurfarmen fällt eine Gebühr von 10,00€ pro Wechsel an.
  3. Der Mieter hat nach 6 Monaten die Möglichkeit den Mietbogen oder separat gemietete Wurfarme zu übernehmen. Es ist dann nur noch der vereinbarte Restbetrag zu bezahlen. Wird der Mietbogen zurückgegeben und ein anderer neuer Bogen beim Vermieter erworben, werden 50% der ersten Mietrate beim Kauf angerechnet.
  4. Mieter, die länger als 6 Monate den Bogen mieten tätigen keine Ratenzahlung oder  Ratenkauf, da der Vermieter weiterhin den Service des Wurfarmtausches zur Verfügung stellt.
  5. Der Bogen wird so lange gemietet, bis der Vertrag vom Mieter oder Vermieter gekündigt wird. Die beidseitige Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen zum Ablauf des Mietzeitraumes. Gibt der Mieter den Bogen vorzeitig zurück, gibt es keine Rückerstattung oder Teilrückerstattung des Mietpreises.
  6. Wird der Mietpreis nicht fristgerecht beglichen, ist der Vermieter berechtigt den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Der Mietgegenstand ist dann binnen 2 Wochen an den Vermieter zu übergeben. Versandgebühren jeglicher Art den Mietgegenstand betreffend werden vom Mieter getragen.
  7. Der Mietgegenstand ist pfleglich zu behandeln. Ist der Wert des Mietgegenstandes durch schlechte Behandlung übermäßig gemindert oder beschädigt, werden dem Mieter die Wertminderung oder Reparatur in Rechnung gestellt. Alle Kosten für Verschleißteile wie Ersatzsehnen und Pfeilauflagen, obliegen dem Mieter! Leerschüsse sind dem Vermieter zu melden, besonders bei Compoundbögen!